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Prozesskostenhilfeformular
Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder nicht sehr viel verdienen besteht die Möglichkeit für das gerichtliche Verfahren Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen. Wird Ihnen Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe bewilligt, werden Ihre eigenen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten von der Landeskasse übernommen. Je nach den wirtschaftlichen Verhältnissen kann dies aber auch bedeuten, dass Sie nur Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung) erhalten. Sollten sich nach dem Ende des Prozesses Ihre Einkommens- bzw. Vermögensverhältnisse ändern, so können die Prozesskosten noch bis zu 4 Jahren nach Ende des Verfahrens von Ihnen zurückgefordert werden. Umgekehrt kann eine Verschlechterung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse aber auch zur Einstellung der Ratenzahlung führen. Sofern ich für Sie Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen soll, reichen Sie den anliegenden Antrag bitte hierher vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurück. Dieser wird dann von hier aus–zusammen mit dem ersten Schriftsatz an das Gericht geschickt.
Beratungshilfeformular
Sofern Sie über geringe Einkünfte verfügen und auch keine Rechtsschutzversicherung haben besteht die Möglichkeit für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Beratungshilfe zu beantragen. Für den Antrag auf Beratungshilfe ist das Amtsgericht am Wohnsitz zuständig. Es empfiehlt sich das zuständige Amtsgericht direkt aufzusuchen und dort Beratungshilfe zu beantragen. Dies hat dann den Vorteil, dass Sie den sogenannten Beratungshilfeberechtigungsschein sofort erhalten. Der entsprechende Antrag auf Beratungshilfe kann aber auch von hieraus an das Gericht weitergeleitet werden. Hierzu dient das Beratungshilfeformular, welches als Download zur Verfügung steht. Geben Sie dort bitte Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig an. Bitte vergessen Sie auch nicht den Antrag zu unterschreiben und die entsprechenden Belege beizufügen. Sofern Sie die Unterlagen zum Erstgespräch mitbringen, werde ich diese gerne für Sie an das zuständige Amtsgericht weiterleiten.
Vollmacht
Der Downloadbereich ist insbesondere für eilige Fälle und auswärtige Mandanten gedacht. Allein durch die Nutzung der Internet-Seiten oder die Zusendung einer Vollmacht wird ein Mandatsverhältnis noch nicht begründet. Eine Beauftragung meinerseits liegt erst vor, wenn Sie von mir eine schriftliche Bestätigung der Mandatsübernahme erhalten haben.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Werden Auskünfte zu ärztlichen Behandlungen und Diagnosen benötigt, können diese einem anderen als dem Patienten nur erteilt werden, wenn eine entsprechende Schweigepflichtentbindungserklärung vorgelegt wird. Bei Vorliegen einer Schweigepflichtentbindungserklärung kann der Rechtsanwalt direkt mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufnehmen und die erforderlichen ärztlichen Stellungnahmen bzw. Bescheinigungen von dort anfordern.