EDDA KNIPKER
Personenversicherungen
Das private Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung (Versicherer). Zu unterscheiden ist zwischen den Sachversicherungen und den Personenversicherungen.
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Knipker liegt auf dem Gebiet des privaten Personenversicherungsrechts. Eine qualifizierte Beratung und Vertretung biete ich im Bereich der privaten Berufsunfähigkeits-und Unfallversicherung, der privaten Kranken-und Krankentagegeldversicherung an.
Die Versicherung wurde in guten Tagen abgeschlossen und viele Jahre die Beiträge gezahlt, um ihm Fall einer Notlage abgesichert zu sein. Tritt dann der Versicherungsfall ein, kommt es nicht selten zu Konflikten mit dem Versicherungsunternehmen. Die Versicherung wendet bspw. plötzlich ein, der Versicherungsnehmer habe eine Obliegenheitsverletzung begannen oder bei Abschluss der Versicherung nicht alle Tatsachen angegeben. Die Versicherung beruft sich auf Klauseln im Versicherungsvertrag, die den Anspruch angeblich ausschließen und die für den Versicherungsnehmer nicht nachvollziehbar sind.
Ärztliche Berichte, die den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit belegen, werden angezweifelt etc. Gerade in diesem Rechtsgebiet ist die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung unabdingbar. Dies ist dem Laien regelmäßig nicht möglich. Zudem kommt es auf die eingehende Prüfung des Versicherungsvertrages an. Spätestens wenn die Versicherung die Leistungen ablehnt, sollte der Versicherungsnehmer daher einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Bei allen Fragen rund um die private Personenversicherung steht Ihnen Rechtsanwältin Knipker zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.