EDDA KNIPKER

Ehe- und Familienrecht

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des allgemeinen Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse von Menschen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Vaterschaftsfeststellung, das Umgangs-und Sorgerecht von Elternteilen, das Unterhaltsrecht der Eltern (Elternunterhalt) gegenüber ihren erwachsenen Kindern und natürlich die Fragen, die sich im Zusammenhang von Trennung und Scheidung stellen genannt. Insbesondere bei Trennung und Scheidung sind zahlreiche Fragen zu klären.

Zwischen den Ehegatten ist bspw. zu klären, was mit dem bisherigen gemeinsamen Konto, Eigenheim etc. geschehen soll, wer die bisherige gemeinsame Wohnung zukünftig nutzen soll, bei welchem Elternteil die gemeinsamen Kinder wohnen sollen, welche Vereinbarungen bzgl. des Umgangsrechts mit den Kindern getroffen werden sollen etc. Liegen die Voraussetzungen für eine Scheidung vor und wird der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht, ist zudem zwingend zu klären, wie die jeweiligen Rentenanwartschaften der Ehegatten auszugleichen sind.

Eine Trennung bedeutet zumeist immer auch einen finanziellen Einschnitt. Es ist daher zu klären, welche Ansprüche auf Trennungs- bzw. nachehelichen Unterhalt bestehen sowie die Frage, wie es mit dem Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder aussieht. Reicht das Einkommen der Ehegatten für den Unterhalt von zwei Haushalten nicht aus, ist ggf. zu prüfen, ob Ansprüche auf Kinderzuschlag, Wohngeld o.ä. bestehen.

Hilfreiche Tipps zum Sozial- und Sozialversicherungsrecht finden Sie unter „Recht direkt“. Aufgrund meiner Spezialisierung und meiner jahrelangen Berufserfahrung in diesem Fachbereich kann ich Sie in allen familienrechtlichen Fragen kompetent beraten und – sollte dies erforderlich sein – auch gerichtlich vertreten.

Mandantenstimmen

 Durchschnittliche Mandantenbewertung (>245 Feedbackbögen)

Frau Knipker begleitet mich mittlerweile ein paar Jahre beim Spießrutenlauf und ich habe keine Minute bereut. Ich kann sie auf jeden Fall wärmstens weiterempfehlen. - von A. S.


Worum ging es:
Das Jugendamt sicherte dem Mandanten, als Beistand der minderjährigen Kinder vor Jahren zu, dass er während seiner beruflichen Ausbildung aufgrund seiner Leistungsunfähigkeit keinen Kindesunterhalt erbringen müsse. Nach Beendigung der Ausbildung forderte das Jugendamt mehrere 10.000,00 € rückständigen Unterhalt und leitete sogar Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Mandanten ein. Zudem forderte die Kindesmutter immer höhere laufende Kindesunterhaltsbeträge. Die Kindesmutter weigerte sich massiv dagegen, Ausbildungsnachweise der Kinder vorzulegen, so dass es für den Mandanten nicht nachzuhalten war, ob er überhaupt noch unterhaltsverpflichtet war.


Ich fühle mich bei Frau Knipker sehr gut aufgehoben und danke ihr für deutliche und klare Worte, die man, wie in meinem Fall bei einer Trennung, wirklich einmal braucht, um Dinge mal wieder klar sehen und angehen zu können.
Sie hat sich in mehreren Beratungsgesprächen viel Zeit genommen, schriftlich, telefonisch und auch persönlich, um mir zur Seite zu stehen und meine Interessen zu vertreten. Frau Knipkers freundliche Art lässt mich an ihrer Durchsetzungskraft nicht zweifeln, was ja auch andere Berichte hier schon bestätigt haben.
Eine rechtliche Vertretung in Scheidungs- bzw Trennungsangelegenheiten zu finden ist ja eine recht persönliche Sache und man muss seinem Anwalt vertrauen können. Und das tue ich ! Ich empfehle Frau Knipker gerne weiter.
- von G. U.


Worum ging es:
Die Mandantin wurde nach über 20 Jahren nichtehelicher Lebensgemeinschaft von ihrem Partner verlassen. Neben dem Schock über die plötzliche, völlig unerwartete Trennung kamen Existenzängste dazu. Die Mandantin war während der langjährigen Beziehung im Unternehmen des Ex-Partners angestellt. Zusammen hatte man ein Haus angeschafft. Die Mandantin war jedoch nicht im Grundbuch eingetragen. Sowohl beruflich als auch privat stand die Mandantin daher buchstäblich vor dem nichts.


Eine sehr nette und verständnisvolle Anwältin. Der erste Eindruck (per Telefon) war sehr positiv, was sich dann im Gespräch sogar bestätigt hat. Ist sehr hilfsbereit und fürsorglich. Ihre Fachkompetenz ist ebenfalls sehr lobenswert. Im ganzen eine Anwältin wie ich sie mir vorstelle. - von I. H.


Worum ging es:
Nach der Trennung vom Ehemann war einiges zu klären. Zum einen ging es um die Ansprüche der gemeinsamen Kinder auf Unterhalt sowie die Ausgestaltung der Umgänge mit den Kindern. Ferner war die Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Eheleute durchzuführen.


Frau Knipker hat mir in einer familienrechtlichen Angelegenheit sehr geholfen. Ich fühlte mich fachlich sehr gut beraten. Aufgrund ihrer Beharrlichkeit und Kompetenz konnte das Verfahren letztendlich auch gewonnen werden. Gut hat mir vor allem gefallen, dass sie bei Nachfragen gut erreichbar war und mir freundlich und verständlich die Punkte erklärt hat auf die es ankommt. - von anonym


Worum ging es:
Nach der Trennung, stritten die Eheleute über die Zahlung von Trennungsunterhalt. Ferner entbrannte Streit darüber, bei wem die gemeinsamen Kinder leben sollten.

EDDA KNIPKER

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