FACHANWÄLTIN FÜR SOZIALRECHT EDDA KNIPKER
Sozial und- Sozialversicherungsrecht
Rechtsanwältin Knipker wurde vom Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Hamm zur Fachanwältin für Sozialrecht ernannt.
Für die Versicherten geht es um Ansprüche auf Arbeitslosengeld, um Erwerbsminderungsrenten, Leistungen der gesetzlichen Pflege- sowie Krankenversicherung oder um die Entschädigung nach einem Arbeitsunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung. Zum Sozialrecht gehört auch, das Beteiligungsrecht von Menschen mit Behinderungen bzw. das Schwerbehindertenrecht (Schwerbehindertenausweis, Behindertenproblematik z.B. von Rollstuhlfahren) sowie die Entschädigung von Gewaltopfern (soziales Entschädigungsrecht). Des Weiteren geht es auch um Ansprüche auf BAföG, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kindergeld und Wohngeld.
Darüber hinaus betrifft das Sozialversicherungsrecht auch Fragen zur Mitgliedschaft in den einzelnen Sozialversicherungssystemen. Bspw. die Prüfung, ob eine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt (Scheinselbständigenproblematik), Möglichkeiten der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Renten-und Krankenversicherung.
Fragen zur Beitragshöhe (welche Einnahmen unterfallen der Beitragspflicht, Schwarzarbeit, Mindestlohn etc.). Im Sozial-und Sozialversicherungsrecht gilt es die in rasantem Tempo erfolgenden gesetzlichen Änderungen sowie die damit einhergehende umfangreiche Rechtsprechung zu kennen. Praktische Tipps zum Sozial- und Sozialversicherungsrecht finden Sie auf meiner unter „Recht direkt“.
Als Fachanwältin für Sozialrecht biete ich meinen Mandanten eine fachlich kompetente, effiziente und umfassende Beratung und Vertretung an.
Mandantenstimmen
Durchschnittliche Mandantenbewertung (>245 Feedbackbögen)Frau Knipker hat mich sowohl fachlich als auch menschlich hervorragend beraten und begleitet und mein Anliegen zum Erfolg geführt! Zügig und konsequent hat sie meine Belange verfolgt und hatte dabei auch immer ein offenes Ohr für meine Nöte. Ohne sie hätte ich das nie geschafft. Danke!!! - von L.E.
Worum ging es:
Mandantin konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Dennoch weigerte sich der Rentenversicherungsträger hartnäckig der Mandantin eine Erwerbsminderungsrente zu zahlen. Die Ansprüche auf Kranken-bzw. Arbeitslosengeld waren zwischenzeitlich ausgelaufen, so dass der Mandantin buchstäblich die finanzielle Existenzgrundlage entzogen war.
Super nette Anwältin und gute Beratung. Fühlte mich verstanden und immer gut über den Stand der Dinge informiert. Nur zu empfehlen!!! - von R. R.
Worum ging es:
Die Berufsgenossenschaft verweigerte die Anerkennung eines Unfalls als Berufsunfall und verzögerte die das Verfahren durch Anforderung immer neuer Unterlagen.