EDDA KNIPKER
Rechtsgebiete
Ehe- und Familienrecht
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des allgemeinen Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse von Menschen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Vaterschaftsfeststellung, das Umgangs-und Sorgerecht von Elternteilen oder das Unterhaltsrecht der Eltern (Elternunterhalt) genannt.
Sozial und- Sozialversicherungsrecht
Für die Versicherten geht es um Ansprüche auf Arbeitslosengeld, um Renten, Leistungen der gesetzlichen Pflege- sowie Krankenversicherung oder um die Entschädigung nach einem Arbeitsunfall durch die gesetzliche Unfallversicherung.
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Mietrecht
Das Mietrecht als Teilgebiet des Zivilrechts regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Am häufigsten treten bei der Beendigung des Mietverhältnisses Probleme auf. Unter welchen Voraussetzungen ist der Vermieter berechtigt eine Eigenbedarfskündigung oder wegen eines Fehlverhaltens des Mieters auszusprechen?
Verkehrszivilrecht
Das Verkehrszivilrecht regelt als Teil des allgemeinen Zivilrechts die Ansprüche zwischen den Verkehrsteilnehmern. Nach einem Unfall ist oft unklar, wer für den Schaden aufzukommen hat. Es geht also zunächst darum die Haftung dem Grunde nach zu klären.
Personenversicherungen
Das private Versicherungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherung (Versicherer). Zu den gängigsten Versicherungen gehören bspw. die Rechtsschutzversicherung, Diebstahlversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung, Haftpflichtversicherung usw., welche zu den Sachversicherungen gehören.